Energieausweise für Wohngebäude (WG) in Berlin / Brandenburg - Energieausweise und GEG-Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude in Berlin und Brandenburg

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Energieausweis Wohngebäude

Bedarfsausweise für Wohngebäude


Die Berechnung des Wärmebedarfs erfolgt unter den genormten Randbedingungen der DIN 18599. Damit ist eine objektive Bewertung der eneregetischen Qualität von Gebäuden möglich. Das Nutzerverhalten und die witterungsbedingten Verhältnisse des letzten Winters bleiben unberücksichtigt und können - im Gegensatz zum Verbrauchsausweis - den Vergleich unterschiedlicher Gebäude nicht mehr verfälschen.

Das Resultat ist der spezifische, flächenbezogene Energiebedarf, der einen direkten Vergleich mit anderen Gebäuden ermöglicht. So können Sie auf der Skala sehen, wo sich der Endenergiebedarf als auch der Primärenergiebedarf Ihres Gebäudes einordnen läßt. Falls sich Ihr Gebäude im gelben oder roten Bereich befindet, haben Sie ein erhebliches Einsparpotential. Der Energieausweis enthält dann Modernisierungsempfehlungen, die Sie im Zuge künftiger Modernisierungen berücksichtigen sollten. Die Modernisierungsempfehlungen sind kurzgefaßte Hinweise, die keine Energieberatung ersetzen.




Im Bedarfsausweis können optional auch die nachweisbaren Verbrauchswerte zusätzlich abgebildet werden. Wenn Sie dies wünschen, halten Sie die Verbrauchsabrechnungen der letzten 36 Monate bereit.

Für die Aufnahme der Daten ist es hilfreich, wenn geeignete Bauunterlagen (Grundriss, Schnitte, verwendete Materialien, Wand- und Dachaufbau sowie die Dokumentation der Anlagentechnik) bereitgehalten werden. Idealer Weise können Sie mir die Unterlagen als gescannte Dokumente (jpg, tif4, pdf) vorab per eMail zusenden. Sie vermeiden so unnötigen Aufwand für die Datenermittlung. Soweit keine geeigneten Dokumente zur Verfügung stehen bzw. diese unvollständig sind, werden die fehlenden Informationen durch eigene Meßwerte und/oder durch fotografisches Aufmaß ersetzt. Sind einzelne Werte nicht zu bestimmen, so werden Standardwerte entsprechend der Baualtersklsse verwendet.


Verbrauchsausweise für Wohngebäude


Der Verbrauchsausweis dokumentiert den witterungsbereinigten Brennstoffverbrauch der letzten 3 Jahre und setzt diesen Verbrauch in Relation zur Gebäudegröße. Durch ihn wird eine schnelle Verbreitung des Energieausweises ermöglicht, da er ohne großen Aufwand erstellt werden  kann. Aber trotz aller Bemühungen um Neutralität: Die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik kann damit nicht real  beurteilt werden, da der Verbrauchsausweis in hohem Maße das  Nutzerverhalten berücksichtigt. Es ist z.B. offenkundig, daß ein Gebäude  mit hoher Belegungsquote und einem hohen Warmwasserverbrauch (z.B. kinderrreiche Familien) völlig andere Verbrauchswerte hervorruft, als ein baugleiches, aber weniger stark frequentiertes Gebäude. Unterschiede  von über 100% sind keine Ausnahme. Nehmen wir an, Sie möchten ein  Einfamilienhaus mieten und der Vermieter präsentiert Ihnen den Verbrauch des Vormieters, dessen Lebenssituation Sie nicht kennen. Welche Aussagekraft hätte dieser Verbrauchsausweis für Sie?
Der Gesetzgeber sieht den Verbrauchsausweis somit vorrangig für  größere Wohneinheiten (ab 5 WE) vor, die ein gemischtes Nutzerverhalten aufweisen  sowie für Gewerbeimmobilien. Als Mietinteressent oder Käufer sollte man die zu Grunde liegenden Angaben jedoch kritisch hinterfragen. Leerstände z.B. werden zwar rechnerisch berücksichtigt, sind aber in der Praxis weder für den Aussteller noch für den zukünftigen Mieter bzw. Erwerber in irgendeiner Weise nachprüfbar. Für den Eigentümer stellt sich somit die Frage, ob der Verbrauchsausweis neben der Erfüllung von Rechtsvorschriften tatsächlich ein wirtschaftliches Argument darstellt. Abrechnungsstatistiken können einem Interessenten auch unabhängig vom Energieausweis vorgelegt werden.

Es werden benötigt:
Die Verbrauchsabrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten, der die jüngste Abrechnungsperiode mit einschließt und deren Ende nicht nicht älter als 18 Monate sein darf. Evtl. Leerstände im Betrachtungszeitraum dürfen 30% nicht übersteigen.

Einschränkungen:
Für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, kann seit dem 01.10.2008 ohnehin nur noch der aussagefähigere Bedarfsausweis erworben werden.
Ausnahme: Das Gebäude entspricht nachweislich den Mindestanforderungen der 1.  Wärmeschutzverordnung von 1977 (s. auch Basisinformationen).
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