Energieberatung, Energieausweis und Thermografie für Berlin und Brandenburg


Info-Box

Die EU-Richtlinie 2001/91/EG verpflichtete die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, nationale Regelungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zu schaffen. In Deutschland wurden diese Vorgaben mit der Energieeinspar- verordnung umgesetzt, die auch für Wohn- gebäude die obligatorische Ein- führung des Energie- ausweises vorschreibt.

Verstöße gegen diese Verordnung werden häufig als Bagatelle abgetan, ohne daß sich die Eigentümer der Tragweite bewußt sind. Dieser Info-Brief schafft Klarheit: Infobrief

Basisinformationen zum Energieausweis


Mit Synonymen wie Niedrigenergiehaus, 3-Liter-Haus u.ä. wurde in der Vergangenheit versucht, die energetische Qualität eines Gebäudes zu umschreiben. Der Vielfalt der Wortschöpfungen ist es zu verdanken, daß die Bedeutungen ineinander verschwimmen, zumal es meist keine geschützen Bezeichnungen gibt. Zu zahlreichen geringwertigen Erzeugnissen bekommt der Verbraucher umfangreiche Dokumentationen in fast allen gängigen Sprachen, bei einem Mietvertag dagegen beschränken sich die Produktinformationen meist auf die Ausstattung und Wohnflächenangabe. Welche Verbrauchswerte Sie erwarten, bleibt häufig das bestgeschützte Geheimnis des Vermieters.

Beim Autokauf ist der Kraftstoffverbrauch längst eines der entscheidenden Kriterien geworden. Aus gutem Grund, bekommen wir doch die Quittung bei jedem Tankstop präsentiert. Jeder Kühlschrank, jede Waschmaschine und selbst die Glühlampen werden seit geraumer Zeit nach ihrer Energieeffizienz klassifiziert. All dies ist inzwischen zur Selbstverständlichkeit geworden.

Der Energiebedarf zur Beheizung des Wohnraumes und zur Warmwasserbereitung nimmt in der Gesamtenergiebilanz einen der vordersten Plätze ein. Deshalb wird es immer bedeutsamer, hierfür ein Instrument an die Hand zu bekommen, mit dessen Hilfe die Energieeffizienz eines Gebäudes beurteilt werden kann.

Soweit möglich, enthält der Energieausweises Modernisierungsempfehlungen, die offensichtliche Schwachstellen des Gebäudes offenbaren und/oder die Möglichkeit des Einsatzes regenerativer Energien darstellen. Die Umsetzung dieser Empfehlungen ist für Sie jedoch nicht verpflichtend.

Der tatsächliche Verbrauch läßt sich auf Grund des unterschiedlichen Nutzerverhaltens und regionaler Witterungseinflüsse nur bedingt aus dem Energieausweis ableiten. Der Bedarfsausweis ermöglicht aber jedem, die Energieeffizienz des Gebäudes zu vergleichen; und damit Verbrauchsfaktoren zu beurteilen, auf die Sie ansonsten keinen Einfluß haben! Die Gültigkeitsdauer der Energieausweise beträgt 10 Jahre.

Die Modernisierungsempfehlungen aus dem Energieausweis ersetzten keine Energieberatung! Für die Planung umfassender energetischer Sanierungen sowie dem Einsatz erneuerbarer Energien empfehlen wir die Vor-Ort-Beratung.

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