energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden - Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude in Berlin und Brandenburg

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Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV)


Die ESanMV ermöglicht für energetische Sanierungsmaßnahmen am eigenem, selbstgenutztem Wohnraum eine Steuerermäßigung zu erlangen. Diese darf natürlich nicht gleichzeitig mit den KfW- oder Bafa-Programmen in Anspruch genommen werden. Der entscheidende Vorteil ist, daß Sie diese Form der Förderung auch noch geltend machen können, wenn die Antragsfrist bei BAFA und/oder KfW bereits verstrichen sind. Wir prüfen für Sie den Sachverhalt und stellen ggf. die notwendige Bescheinigung über den erreichten energetischen Standard aus.

Klären Sie mit uns möglichst vorher, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um den notwendigen Standard zu erfüllen. Sie können uns dazu mit der planerischen Begleitung der Maßnahme beauftragen.



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